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Römisch-katholische und altkatholische Christen gehen aufeinander zu
Am 12. Mai verabschiedete die Internationale Römisch-Katholisch – Altkatholische Dialogkommission (IRAD) auf ihrer Tagung im Johannes Schlössl der Pallottiner in Salzburg einen Abschlussbericht ihrer mehrjährigen Beratungen, die sich Kirchengemeinschaft zwischen der römisch-katholischen und der alt-katholischen Kirche zum Ziel gesetzt haben. Mit dem neuen Dokument, das den Titel „Kirche und Kirchengemeinschaft“ trägt und über ein reines Konsenspapier hinausgeht, konnten wichtige Fortschritte erzielt werden.
Der Text stellt zum Kirchenverständnis fest, dass die Altkatholischen Kirchen und die Römisch-Katholische Kirche verbunden sind im gemeinsamen Bekenntnis zur Heiligen Schrift und zum Nicäno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis sowie zu den dogmatischen Entscheidungen der im Osten und im Westen anerkannten ökumenischen Konzile. Ekklesiologische Grundpfeiler ihrer Bemühungen um eine Kirchengemeinschaft sind für beide Kirchen das sakramentale Bischofsamt in apostolischer Sukzession, in der die ganze Kirche steht, und die sieben Sakramente.
Der Hauptgrund der bisherigen Trennung waren Differenzen über das Verhältnis von Ortskirche und päpstlichem Primat (1723) bzw. die Dogmen des Ersten Vatikanischen Konzils über die Unfehlbarkeit und über den Jurisdiktionsprimat des Papstes (1870). Die seitdem von beiden Seiten vertieften ekklesiologischen Überlegungen zum Dienst des Papstes an der Gemeinschaft aller Ortskirchen haben gezeigt, dass diesbezüglich keine unüberbrückbaren Gegensätze mehr bestehen. Der Text verdankt sich nicht zuletzt einem gemeinsamen Nachdenken über diesen Dienst, zu dem bereits 1995 Papst Johannes Paul II. in seiner Ökumeneenzyklika „Ut unum sint“ (Nr. 95-96) aufgerufen hat. Mit diesem gemeinsamen Text liegt jetzt auch von altkatholischer Seite eine Antwort auf diesen Aufruf vor. Er geht davon aus, dass die sog. Papstfrage nicht isoliert erörtert werden kann, sondern nur in einer umfassenden Besinnung über die Kirche als Gemeinschaft von Ortskirchen, in denen die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche, die beide gemeinsam bekennen, existiert.
Im Verlauf ihrer Arbeit hat sich die Dialogkommission dazu entschlossen, den Text über die Kirche in den Horizont einer möglichen Kirchengemeinschaft zu stellen. Natürlich konnten die an den Beratungen beteiligten Fachleute nicht übersehen, dass es auf der Basis des gemeinsam festgehaltenen katholischen Glaubens in den Kirchen auch unterschiedliche Weiterentwicklungen in Einzelfragen der Lehre wie der kirchlichen Disziplin gegeben hat. Dies betrifft vor allem die Fragen der Marienverehrung, der Ordination von Frauen zum Priesteramt sowie der Übernahme von ehemalig römisch-katholischen Geistlichen in die alt-katholische Kirche. Diese wurden jeweils mittels der Methodik des „differenzierten Konsenses“ herausgearbeitet und dargestellt. Die Kommission war sich darüber im Klaren, dass einige dieser Divergenzen Einschränkungen in der Verwirklichung einer möglichen Kirchengemeinschaft mit sich bringen.
Zum Hintergrund der jetzt abgeschlossen Arbeit der Kommission ist zu sagen, dass es im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil zu einer neuen Phase im Verhältnis zwischen der Römisch-Katholischen Kirche und der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen kam. Seit 1966 befassten sich darauf verschiedene nationale Gesprächskommissionen mit Fragen des Glaubens und der Pastoral. Am früheren Dialog waren auf altkatholischer Seite die Kirchen der Niederlande, Deutschlands und der Schweiz aktiv beteiligt, in Österreich wurde keine bilaterale Dialogkommission eingesetzt. Nicht beteiligt waren u. a. die Polish National Catholic Church (PNCC) in Nordamerika und die Polnisch-Katholische Kirche (PKK) in Europa.
Im großen Jubiläumsjahr 2000 wurde bei einer Begegnung zwischen Erzbischof Antonius Jan Glazemaker und dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen in Rom eine neue, diesmal internationale Dialogkommission in Aussicht genommen. Nach der Sitzung einer Vorbereitungsgruppe 2003 in Stuttgart nahmen die unterdessen von ihren Kirchen ernannten Mitglieder ihre Arbeit im Mai 2004 in Bern auf. Die Kommission hat nach insgesamt elf Sitzungen, die in den Niederlanden, Deutschland und der Schweiz und stattgefunden haben, ihre Arbeit im Mai 2009 in Salzburg abgeschlossen.
Die Mitglieder sind auf alt-katholischer Seite: Bischof Fritz-René Müller, Bern/Schweiz, als Ko-Präsident, Prof. Dr. Angela Berlis, Haarlem/Niederlande, Prof. em. Dr. Jan Visser, Zeist/Niederlande, Prof. Dr. Günter Esser, Bonn/Deutschland, Prof. Dr. Urs von Arx, Bern/Schweiz und Pfr. Martin Eisenbraun: Salzburg/Österreich.
Auf römisch-katholischer Seite nehmen teil: Bischof em. Paul-Werner Scheele, Würzburg, als Ko-Präsident, Weihbischof Johannes Gerardus Maria van Burgsteden, Haarlem/Niederlande, Domkapitular Prälat Hubert Bour, Rottenburg/Deutschland, Prof. Dr. Heinrich J. F. Reinhardt, Bochum/Deutschland, Prof. Dr. Hans Jörg Urban, Paderborn/Deutschland, und Monsignore Dr. Matthias Türk, Vatikanstadt.
Die Dialogkommission schließt mit der Verabschiedung dieses Textes ihre Aufgabe ab, mit der sie vom Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen und der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz der Utrechter Union beauftragt wurde. Sie legt ihren Text den Auftrag gebenden Kirchenleitungen zur Beurteilung vor, wobei sie sich bewusst ist, dass manche ihrer Überlegungen eines weiterführenden Gesprächs bedürfen. Zuversichtlich erhofft sie einen Rezeptionsprozess auf allen Ebenen, ohne den das angestrebte Ziel nicht erreicht werden kann.
Salzburg, den 12. Mai 2009
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Msgr. Dr. Matthias Türk
Co-Sekretär der Dialogkommission
Päpstlicher Rat zur Förderung
der Einheit der Christen
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Pfr. Martin Eisenbraun
Co-Sekretär der Dialogkommission
Internationale Altkatholische
Bischofskonferenz der Utrechter Union